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Neue Pflegefinanzierung: Im Gespräch mit CVP-Kantonsrat Erwin Arnold

23. Juni 2010
„Eine grosse Herausforderung für die Gemeinden“

Im Zentrum der Junisession steht die neue Pflegefinanzierung. CVP-Kantonsrat und Sozialpolitiker Erwin Arnold erklärt, wer von der Reform profitiert, wer stärker zur Kasse gebeten wird und wieso es einen stärkeren Ausgleich zwischen den Gemein-den braucht.

Herr Arnold, wieso ist die neue Pflegefinanzierung so wichtig?
Erwin Arnold: In erster Linie weil es zu starken Kostenverschiebungen zwischen Pflegebedürftigen, Krankenversicherern und der öffentlichen Hand kommt. Mit der Neuordnung der Langzeitpflege verfolgt der Bund zwei Ziele: die wirtschaftliche Situation pflegebedürftiger Personen soll verbessert werden und die Krankenversicherer sollen durch altersbedingte Pflegeleistungen nicht zusätzlich belastet werden. Im Kanton Luzern werden Patienten und Patientinnen für den Aufenthalt in den Pflegeheimen künftig rund 33 Millionen Franken weniger bezahlen als noch heute. Ebenso werden die Krankenversicherer im Kanton Luzern jährlich rund 5 Millionen Franken einsparen.

Wie Sie sagen, geht es um Bundesrecht. Hat der Kanton überhaupt einen Einfluss auf diese Reform?
Im vorher genannten Bereich nicht. Allerdings ist der Kanton frei zu entscheiden, wer diese Mehrkosten tragen muss. Da im Kanton Luzern jedoch die Spitex und die Pflegheime Aufgaben der Gemeinden sind, sind sie es, welche die Mehrkosten tragen müssen. Der Kanton hingegen ist zuständig für die Akutpflege, d.h. die Spitäler.

Und welche Kosten kommen auf die Gemeinden zu?

Rund 40 Millionen Franken.

Überfordert dies die Gemeinden nicht?

Die neue Pflegefinanzierung stellt für die Gemeinden sicherlich eine grosse Herausforderung dar, doch wir kommen nicht darum herum. Mit der Aufgabenteilung und der Finanzreform 08 haben wir die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden klar verteilt. Demgemäss ist die Langzeitpflege Aufgabe der Gemeinde und nicht des Kantons. Daran wollen wir nichts ändern.
Es ist im Weiteren nicht so, dass der Kanton auf dem Buckel der Gemeinden spart. Auch der Kanton wird bald stärker zur Kasse gebeten. Die neue Spitalfinanzierung, die im Jahr 2012 in Kraft tritt, und ebenfalls vom Bund verordnet ist, verursacht Kosten in etwa gleichem Rahmen – und diese fallen beim Kanton an.

Aber werden mit der neuen Pflegefinanzierung nicht Gemeinden benachteiligt, die eine aktive Alterspolitik betreiben? Besteht nicht das Risiko, dass Gemeinden zukünftig darauf verzichten, Angebote für altersgerechtes Wohnen zu schaffen?
Dieses Risiko ist nicht ganz auszuschliessen, darf aber auch nicht überbewertet werden. Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass jene Gemeinde für die pflegebedürftige Person zuständig ist, die vor dem Eintritt ins Pflegeheim als Wohnort diente. Dass Gemeinden aus Angst vor Belastungen auf altersgerechte Wohnformen verzichteten, glaube ich nicht, denn das wäre eine sehr kurzsichtige Politik. Betreute Wohnformen im Alter sind auf jeden Fall kostengünstiger als Pflegeheimplätze. Wir sollten uns aber auch davor hüten, unsere Betagten dauernd als Kostenfaktor darzustellen. Sie haben ihr Leben lang gearbeitet, ihre Pflicht getan, die heranwachsende Generation gehegt und gepflegt, Steuern bezahlt und zahlen auch noch als Betagte ihre Steuern usw. Da haben sie es doch auch verdient, den Lebensabend frei von diesem „politischen Gezänk“ zu verbringen.
 
Welche Möglichkeiten gäbe es, die unterschiedlichen Belastungen für die Gemeinden einzuebnen?
Um die Solidarität zwischen den Gemeinden zu stärken, schlägt die CVP vor, dass Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil an hoch betagten Menschen entlastet werden. Ein elegantes Mittel, solche Kompensationszahlungen zu realisieren wäre der Finanzausgleich. Dieser wird per 2013 revidiert und eignet sich gut, um Gemeinden mit hohem Altersdurchschnitt zu entlasten.

Hat der Kanton überhaupt die Möglichkeit, Nein zur Pflegefinanzierung zu sagen?

Theoretisch ja – praktisch nein. Sicher ist, dass die neue Pflegefinanzierung spätestens ab 2011 umgesetzt werden muss. Würde der Kantonsrat das Gesetz ablehnen, so hätten wir eine ausserordentlich schwierige Situation, ja sogar einen Scherbenhaufen. Für die Gemeinden wäre vieles nicht geregelt, gerade was die Restfinanzierung betrifft. Trotzdem aber haben die Patienten und Patientinnen gemäss Bundesrecht ab 01. Januar 2011 einen Anspruch auf diese Entlastung. Daran führt kein Weg vorbei.

 
Bauer Medien AG