Energieförderung: Regierung setzt Willen des Parlamentes nicht um
Das kantonale Energieforderungsprogramm ist ein Erfolg. Die ursprünglich vorgesehenen Mittel von total 10 Mio Franken wurden wegen des reduzierten Bundesbeitrages von 3.8 Mio auf 8.8 Mio festgesetzt. Bereits Anfang Juni wusste man, dass diese Mittel nicht ausreichen. Deshalb wurde die Politik aktiv:
Der Regierungsrat wird beauftragt, zur Abdeckung der erforderlichen Mittel für das Jahr 2009 ein Dekret für einen Nachtragskredit von mindestens 5 Millionen Franken auszuarbeiten. Der definitive Betrag bemisst sich nach den zurückgestellten bewilligungsfähigen und noch zu erwartenden Gesuchen für das Jahr 2009. Für Gesuche, welche die Bewilligungskriterien erfüllen, ist eine rechtlich verbindliche Zusage über die Fördermittel zu erteilen.
So lautet die Motion M 437, welche Bruno Schmid in der Juni-Session namens der CVP Fraktion einreichte und welche nur gegen die Hälfte der SVP-Fraktion einhellig überwiesen wurde. Ziel dieser von der CVP-Fraktion einstimmig beschlossenen Motion war es, das kantonale Energieförderungropramm weiterzuführen. Es soll dafür gesorgt werden, dass möglichst viele Gesuche bewilligt werden, welche den Anforderungen genügen. Und was macht die Luzerner Regierung nun? Sie will bloss noch die als Minimalforderung gedachten 5 Millionen sprechen. Sämtliche Gesuche, welche nach dem 1. Juli 2009 eingereicht wurden, sollen zurückgeschickt werden. Faktisch ist dies ein Übungsabbruch. Dies im klaren Widerspruch zum Wortlaut der Motion. Man reibt sich die Augen!
In der ersten Hälfte Juni schon haben wir Regierungsrat Max Pfister schriftlich mitgeteilt, dass wir die Weiterführung des erfolgreichen Energieförderprogrammes wollen. Wir kritisierten ihn auch mit deutlichen Worten wegen seiner Aussage in der Maisession, man können noch nichts Genaueres über den Stand der Gesuche sagen, weil nur 8 Tage später sein Departement kommunizierte, der Topf sei ausgeschöpft. Schon damals formulierten wir den Eindruck, dass Zweifel am politischen Willen bestehen, das Nötige für die Energieförderung zu machen.
Die Zweifel werden nun zur Gewissheit: Die Regierung will einfach nicht. Sie kommuniziert aber den faktischen Abbruch des Energieförderprogrammes auf halbem Wege so, dass man den Eindruck gewinnt, sie würde von sich aus weitere 5 Mio Franken sprechen. Dies ist zwar nur die halbe Wahrheit und auch heuchlerisch, aber geschickt. Denn die Medien werden den Motionstext kaum präsent haben und es besteht die Chance, dass man damit in der Öffentlichkeit durch kommt. Auch der Zeitpunkt ist geschickt gewählt. In der letzten Woche vor den grossen Sommerferien sind die meisten mit anderem beschäftigt als der Regierung genau auf die Finger zu schauen.
Es ist zu hoffen, dass der Regierung in der Öffentlichkeit die politische Frage gestellt wird: Weshalb beschliesst ihr nicht die Weiterführung des erfolgreichen Energieförderprogrammes, wenn doch das Parlament den entsprechenden Auftrag gegeben hat? Weshalb werden bloss noch die minimal geforderten 5 Mio Franken gesprochen, wenn doch das Parlament grünes Licht auch für mehr gegeben hat?
Man darf auf die Antwort gespannt sein. Wahrscheinlich hat da jemand einen Erklärungsnotstand.
"Energieförderung: Regierung setzt Willen des Parlamentes nicht um"
Freitag, 10-07-09 21:39
Wir haben im Jahr 2006 ein rund 80-jähriges, grosszügiges Einfamilienhaus (früher von 2 Familien bewohnt) gekauft – ideal für eine Familie mit Kindern im Vorschulalter und Aufnahme von Tageskindern. Die dringendsten Renovationen haben wir sofort gemacht, mehr lag nicht drin. Von Anfang an war klar, dass in einigen Jahren eine umfassende Aussenrenovation und ein Ersatz der alten Ölheizung nötig sein würde. Ebenfalls unbestritten war, dass sich das perfekt nach Süden ausgerichtete Steildach perfekt für die Nutzung von Sonnenenergie eignen würde.
2007 haben wir den Handlungsbedarf von einer Energieberaterin des Kantons erheben lassen; damit hatten wir eine gute Entscheidungsgrundlage.
2008 wurde das Haus neu vermessen und Pläne erstellt - nun konnte die konkrete Planung beginnen. Da wir immer noch wenig Reserven hatten, wollten wir uns jedoch wiederum auf das Nötigste beschränken.
Anfang 2009 sind die Hypothekarzinsen auf ein Rekordtief gefallen. Diese Chance wollen wir unbedingt nutzen, auch wenn wir den Gürtel in den nächsten Jahren enger schnallen müssen. Es gibt mehrere Optionen, wobei lange nicht alle Wünsche finanzierbar sind:
a)Aussenrenovation (Fassadendämmung, Dachsanierung und Installation von Sonnenkollektoren, Ersatz der letzten alten Fenster, ev. Heizungsersatz)
b)Ausbau des Dachstocks und des Kellers; Realisierung einer zweiten Wohnung zwecks Erzielen von Mieteinnahmen
c)Steigerung des Wohnkomforts (grössere Kinderzimmer, zusätzliches Badezimmer etc.)
Noch während der Abklärungsphase bezüglich der Finanzierung wird bekannt, dass der Kanton Luzern die Energieförderungsbeiträge verdoppelt (die Stiftung Klimarappen verspricht vergleichsweise kleine Beiträge). Wir entschliessen uns in der Folge für die Aussenrenovation – aufgrund der neuen Rahmenbedingungen erklären wir jedoch den Minergiestandard als zwingend zu erreichendes Ziel.
Der von uns als Bauleiter beauftragte Zimmermann und der Heizungsingenieur machen sich nun an die konkrete Planung. Die Baueingabe und das Energieförderungsgesuch sollen sobald wie möglich eingereicht werden.
Am 4. Mai 2009 stelle ich an der Info-Veranstaltung der Dienststelle uwe in Nottwil die Frage, wie lange denn das Geld noch reiche. Antwort: Vielleicht gebe es Ende Jahr eine kleine Lücke, wer bis im Herbst 2009 das Gesuch stelle, können jedoch mit Sicherheit profitieren.
Am 3. Juni 2009 erscheint die Medienmitteilung der Staatskanzlei Luzern, wonach die Mittel des kantonalen Energieforderungsprogramms aufgebraucht seien; für die neuen Gesuche werde eine Warteliste für das Jahr 2010 geführt, ein vorzeitiger Baubeginn hätte jedoch den Verlust der Beitragsberechtigung zur Folge. Wir erfahren davon rund eine Woche später.
Wir legen einen Planungsstopp von einigen Tagen ein und holen bei einem befreundeten Kantonsrat und einem Mitarbeiter der Dienststelle uwe Auskünfte bezüglich der weiteren Aussichten ein. Aufgrund der am 22. Juni 2009 an den Regierungsrat überwiesenen Motion M 437 (Nachtragskredit von mindestens 5 Millionen Franken) entscheiden wir uns für den schnellstmöglichen Abschluss der Planungsarbeiten. Am 24. Juni 2009 erfolgt die Baueingabe, am 9. Juli 2009 wird das Energieförderungsgesuch abschickt (Verzögerung um rund eine Woche aufgrund eines Kapazitätsengpasses des Heizungsingenieurs).
Wenige Stunden später wird die Medienmitteilung publiziert, wonach der Nachtragskredit, den der Kantonsrat im September 2009 genehmigen soll, bereits wieder aufgebraucht sei; eine Warteliste werde nicht mehr geführt, nach dem 30. Juni 2009 eingegangene Gesuche würden retourniert. Ab 2010 soll es dann wieder Geld geben – wieviel ist ebenso unklar wie die massgebenden Kriterien.
Fazit 1: Eine sorgfältige Planung für ein gutes Projekt braucht Zeit und kostet viel Geld. Auf den Berechnungen und Plänen hocken wir nun, bauen dürfen wir jedoch nicht – und wie die Lotterie im nächsten Jahr weitergeht, wissen wir nicht. Die beauftragten Unternehmen haben unser Projekt für den Herbst 2009 eingeplant (Investitionssumme: Fr. 340'000), müssen jetzt jedoch neu akquirieren – von Konjunkturförderung keine Spur.
Fazit 2: Selbstverständlich sind die bereits gesprochenen Beiträge den glücklichen Empfängern zu gönnen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die meisten ihr Projekt ohnehin in diesem oder im nächsten Jahr realisiert hätten – sonst hätten sie auch eine längere Planungszeit benötigt ... oder dann sind es kleinere Projekte ... oder unausgereifte Schnellschüsse. Auch hier: Sowohl die wirtschaftliche wie auch die ökologische Wirkung erscheinen fraglich.
Fazit 3: Der Kanton ist kein vertrauenswürdiger Partner!
