GPK oder PUK?
Die Finanzkrise dominiert die Themenagenda fast täglich und bei jedem Geschäft. Und einige Geschäften wurden vertiefter diskutiert oder es wurde sogar ablehnend entschieden, weil diese Krise immer noch präsent ist. Die UBS hat mit ihren erneuten Mitteilungen zum Jahresabschluss und der Bekanntgabe der Boni-Summen ganz bestimmt nicht zu einer Beruhigung in dieser Frage beigetragen.
Die Wogen gingen hoch diese Woche im Bundeshaus, als das Büro des Ständerates, unter Mithilfe von zwei CVP-Ständeräten, die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu eben dieser UBS hinausgeschoben hat. Im Nationalrat waren harte Worte der Präsidentin zu hören und die Parteien kritisierten das Ständeratsbüro und dessen Entscheid. Die Kommentare in den Medien waren vernichtend. Alle wollen nun diese PUK, oder fast alle. Einige möchten die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihre Arbeit zu Ende bringen lassen.
Anlässlich der letzten GPK-Sitzung haben wir nämlich in der GPK entschieden, dass wir die seit einem Jahr laufenden Arbeiten fortsetzen und möglichst schnell abschliessen möchten. Seit letztem Sommer ist eine Extra-Kommission der GPK mit Mitgliedern aus dem Nationalrat und dem Ständerat am Arbeiten genau zu dieser UBS-Geschichte. Einige Zeit war der Bundesrat zurückhaltend mit Informationen, aber in den letzten Wochen hat sich dies geändert. Falls die GPK nun auch mit der UBS-Spitze, den jetzigen und den vorherigen, eine gute Zusammenarbeit zustande bringt, kann diese Kommission schneller und effizienter Resultate vorlegen. Eine PUK würde nämlich wieder von vorne beginnen und all die schon durchgeführten Anhörungen müssten wiederholt werden.
Ich habe den Eindruck, dass es einigen Ratsmitgliedern nicht passt, dass die GPK in diesem Fall sehr verschwiegen arbeitet und die Diskretion gewahrt bleibt. Es ist daher schwierig, nun zu sagen, ob die GPK eine gute oder schlechte Arbeit gemacht hat. Dies wird sich dann zeigen, wenn Ende Mai der Bericht dieser Arbeitsgruppe vorliegt. Ich hoffe, dass in dieser Frage die Besonnenheit des Ständerates siegt und eine PUK wirklich erst dann eingesetzt wird, wenn die GPK die geforderten Informationen nicht erhält und selber diese unsägliche Geschichte mit der UBS nicht aufdecken kann.
