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Kritik an der Feuerwehr – Was passiert mit den Brandstiftern?

Es war zu erwarten. Die Veröffentlichung des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur UBS Affäre ist auf grosses Interesse gestossen. Erarbeitet wurde er von einer extra dafür eingesetzten Kommission, bestehend aus je sechs Stände- und Nationalräten 1). Sie hatte den Auftrag, das Verhalten der Schweizerischen Behörden im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise und dem Transfer von 280 UBS-Kundendaten in die USA zu untersuchen. An insgesamt einunddreissig Sitzungen fanden sechzig Anhörungen statt. Eingeladen wurden alle Bundesräte, die Führungspersonen der Schweizerischen Nati-onalbank (SNB), der Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma), der Eidg. Finanzverwaltung, der Eidg. Steuerverwaltung sowie mehrere ehemalige und amtierende Verantwortliche der UBS (u. A. die Herren Ospel, Kurer, Rohner und Grübel). In ihrem 269 Seiten dicken Bericht 2) zeichnet die GPK den Verlauf des Geschehens nach und stellt einen Forderungskatalog mit fünf Motionen, zwei Postulaten und 19 Empfehlungen auf. Sie richten sich vor allem an den Bundesrat.
 
Bei allem Respekt vor der Institution Bundesrat kommt man nicht umhin, die Arbeit einzelner Mitglieder sowie das Kollegium als Ganzes einer sachlichen Kritik zu unterzeihen. Diese fällt zum Teil ernüchternd aus. In der Bewältigung der Finanzmarktkrise und bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten in die USA wurde dem Kollegialsystem viel zu wenig nachgelebt. Es darf nicht sein, dass der Eidgenössische Finanzminister - nur weil er besorgt ist über den  Börsenkurs der UBS - dem Bundesratskollegium elementarste Informationen bis zum Beschlusstermin vorenthält. Und das in einer Angelegenheit, welche letztendlich in eine Staatskrise hätte münden können. Es gilt zu bedenken, dass sechs Milliarden Steuerfranken, sechzig Milliarden Volksvermögen der Nationalbank und das Schweizer Bankkundengeheimnis auf dem Spiel standen. Und die Tatsache etwa, dass der damalige Bundespräsident Couchepin ohne Widerrede seiner sechs KollegInnen anordnete, über die UBS-Diskussionen im Bundesrat kein Protokoll zu erstellen, wirft ein seltsames Licht die oberste Landesregierung.

Die Hauptkritik richtet sich an das Kollegium als Ganzes. Die Kommission musste leider zur Erkenntnis gelangen, dass es mit der gegenseitigen Vertraulichkeit im Bundesrat nicht allzu weit bestellt ist. Jede und jeder fühlt fast ausschliesslich nur dem eigene Departement verpflichtet. Aus Angst vor Indiskretionen kommt man mit den Anträgen zu wichtigen Geschäften im allerletzten Moment - vielfach erst am Vorabend oder am Sitzungstag selber – in das Gremium. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) kritisiert den Bundesrat zu Recht. Darauf aufbauend sind die Lehren zu ziehen:

  • Vordringlich ist eine echte Regierungsreform. Ein Präsidialdepartement mit einer Amtszeit von vier Jahren würde die Voraussetzung schaffen, damit die Reform auch wirklich gelingt.
  • Die Abkehr vom allzu eng ausgelegten Departementalprinzip; und damit verbunden eine massive Reduktion der unzähligen Berater-, Medien- und Pressestellen in den einzelnen Departements-Stäben. Diese fühlen sich ausschliesslich ihren Chefs verpflichtet und sind mit ein Grund des „Gärtlidenkens“. Man muss ja besorgt sein, dass der eigene Chef gut da steht, und da darf es ab und zu selbst eine Indiskretion sein, welche dem „Rivalen“ aus einem andern Departement mehr schadet als nützt…!
  • In der Aussenpolitik sind die Prioritäten neu festzulegen. Denn Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Eine Reise weniger nach Afrika, dafür vermehrt Besuche bei unseren wichtigsten Partner. Wenn ich bedenke, dass es für den Bundesrat weder eine Strategie für die Beziehungen zu Deutschland noch zu den USA gibt, erstaunt das Versagen der Diplomatie in  wichtigen Geschäften nicht mehr; der Streit um das Bankkundengeheimnis ist exemplarisch.
  • Anstatt sich mit voller Energie in kantonale Wahlkämpfe zu stürzen, würden sich einzelne Mitglieder der Landesregierung besser in die wichtigen Regierungsdossiers vertiefen. Und der Kollegialität wäre solches bedeutend dienlicher, als sich von Kantonalparteien wie Tanzbären vorführen zu lassen - der Ausdruck stammt von Martin Senti in der NZZ vom 5. Juni 2010. Bundesrat Ueli Maurer und Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf lieferten sich kürzlich im Kanton Bern eine ausschliesslich partei-politisch motivierte Wahlschlacht und waren beide praktisch an jeder „Hundsverloche-te“ anzutreffen.


Weit bessere Noten bekommt die Schweizerische Nationalbank (SNB). Sie war während der Krise stets gut informiert über die internationalen Vorgänge. Darauf aufbauend hat sie dann die entsprechenden Schlüsse gezogen, welche sich im Nachhinein als richtig und angemessen erwiesen. Mit Philipp Hildebrand ist eine junge, dynamische Persönlichkeit an der Spitze der SNB, welche sich auch getraut, den Bankmanagern die Stirn zu bieten.

Einen zwiespältigen Eindruck bekommt man von der FINMA. Ganz so schlecht, wie vielfach dargestellt, hat sie nicht gearbeitet. Ihr Handicap war, dass sie sich zu sehr auf bankeninterne Angaben der UBS berufen musste. Und die Tatsache, dass ihre Verfügung in Bezug auf die Datenherausgabe vom Bundesverwaltungsgericht als nicht korrekt qualifiziert wurde, wirft ein schlechtes Licht auf die Rechtsauslegungskompetenz des Verwaltungsrats der FINMA.

Bei aller Kritik am Bundesrat bleibt festzuhalten, dass die GPK in der Ausübung ihrer Oberaufsicht das Behördenverhalten zu untersuchen und hatte. Bundesrat, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank hatten die Rolle der Feuerwehr inne. Die Brandstifter sind bei der UBS zu Hause. Sie trägt unmissverständlich die Hauptverantwortung in der höchst unerfreulichen Angelegenheit. Deshalb fordert die GPK mit  Nachdruck, dass bei der Bank eine umfassende Untersuchung durch externe, unabhängige Experten durchgeführt wird. Sollten diese zum Ergebnis gelangen, dass Straftatbestände vorliegen, sind die entsprechenden Organe und Personen der Justiz zuzuführen. Das erwartet nicht nur die Politik, sondern die Oeffentlich-keit hat geradezu ein Recht darauf. Denn seinerzeit wurde die UBS mit dem Einsatz von 66 Milliarden Franken Volksvermögen und der Preisgabe des Schweizer Bankgeheimnisses vor dem Untergang gerettet.

Eigentlich hätte man von der damaligen Führung der UBS erwarten dürfen, dass sie die Daten selber ausgeliefert hätte. Sie hätten damit zwar das Schweizer Gesetz gebrochen und wären entsprechend auch zur Rechenschaft gezogen worden. Aber sie hätten so mindestens die Verantwortung auf sich selber genommen. Weil sie sich weigerten, war dann die FINMA gut genug, die „Dreckarbeit“ zu leisten. Ein Verhalten, welches symptomatisch ist für die damaligen Manager: Zuerst grosse Boni kassieren, und dann, wenn es gilt, für den angerichteten Schaden gerade zu stehen, die Behörden ins offene Messer laufen zu lassen.

In der Ausgabe des Willisauer Boten vom 1. September 2009 habe ich geschrieben: Am meisten Licht ins Dunkel könnte die UBS selber bringen. Dann, wenn die heutige, neue Führungsequipe die frühere Konzernleitung für den enormen Schaden haftbar macht. Damit würde das Vertrauen in die Bank vermutlich am besten wieder hergestellt. Bis jetzt hat es der UBS an der nötigen Sensibilität gemangelt. Erst nachdem der GPK Bericht eine Aufarbeitung mit Nachdruck fordert, scheint das Eis am Paradeplatz in Zürich langsam  zu schmelzen.

Ruedi Lustenberger, Nationalrat (CVP) Romoos, Mitglied der GPK Spezialkommission

1)    Die Mitgleider der Spezialkommission sind die Nationalräte Pierre Francois Veillon (SVP / VD) Präsident, André Daguet (SP / BE), Corina Eichenberger (FDP / AG), Theres Frösch (Grüne / BE), Brigitta Gadient (BDP / GR), Ruedi Lustenberger (CVP / LU) sowie die Ständeräte Hans Hess (FDP / OW) Vicepräsident, Claude Heche (SP / JU), Konrad Graber (CVP / LU), Alex Kupprecht (SVP / SZ), Helen Leumann (FDP / LU), Anne Seydoux (CVP / JU).

2)    Der Bericht ist öffentlich auf der Homepage des Parlamentes www.parlament.ch

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