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CVP-Luzernland: Luzerner Entlastungspaket: Ein paar Fakten
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Luzerner Entlastungspaket: Ein paar Fakten

Wie gestern erwartet steht der Brief der Fraktionspräsidenten der Nachbarkantone an unsere Kantonsräte auf der Titelseite der NLZ. Es gilt hier ein paar Fakten auf den Tisch zu legen (oder gebetsmühlenartig zu wiederholen).

  • Entlastungspaket allgemein: Weil das Finanzhaushaltsgesetz vorschreibt, dass der sogenannte Selbstfinanzierungsgrad mindestens bei 80 % sein muss, ist die Regierung gestützt auf das Gesetz gezwungen zu handeln, wenn sich abzeichnet, dass dieser Selbstfinanzierungsgrad nicht eingehalten werden kann. Die Zahl von 80 % erlaubt in etwa, dass der Kanton Luzern in der Finanzierungsrechnung einen Fehlbetrag von 20 Mio Franken ausweist, sich also faktisch verschuldet. Der Integrierte Finanz- und Ausgabenplan (IFAP) 2010 rechnet damit, dass trotz dem sogenannten Entlastungspaket der Selbstfinanzierungsgrad 2012 auf 69 % sinken wird. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es dann beim Budget 2012 nochmals zu harten Diskussionen kommen wird. Vorab gilt es also einmal festzuhalten, dass der Kanton Luzern nichts anderes als den Versuch macht, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
  • Der Kanton Luzern plant trotz Entlastungspaket ein Ausgabenwachstum von 180 Mio Franken (!) von 2010 bis 2015 (siehe IFAP 2010, Seite 19). Es ist also nicht etwa so, dass der Kanton Luzern sich zu Tode spart.  Die Frage ist, wo wird das Ausgabenwachstum beschränkt.
  • Das Ausgabenwachstum ist nun mal im tertiären Bildungsbereich sehr gross. Was die Regierung vorschlägt ist eigentlich nichts anderes, als 2012 in etwa gleich viel auszugeben wie 2009. Allein von 2007 bis 2008 sind die Ausgaben für die Universität alleine von 36.8 Mio auf 39.2 Mio gestiegen. Für 2010 hat man deren 46.8 Mio Franken budgetiert. Die Frage ist einfach, ob diese Entwicklung so weitergehen kann.
  • Steuerpolitik: Gemäss dem anfang Februar publizierten Taxation Index 2009 von BAK Basel ist bezüglich Unternehmenssteuern weltweit einzig Honkong attraktiver als Appenzell, Obwalden, Nidwalden oder Zug. Luzern rangiert auch sehr weit vorne, praktisch gleichauf mit Schwyz. Einzig Singapur und Dublin sind Steuerstandorte, die zwischen ihnen und den besten liegen. Der Index für Einkommen von über € 100'000 zeigt Zug vor Obwalden, Schwyz, Nidwalden und dann kommt Luzern. Auch gemäss anderer Vergleichen ist Luzern hinsichtlich Steuerbelastung immer hinter der Mehrheit der Innerschweizer Kantone.
  • Mit Blick auf die Frage, wieweit der Kanton Luzern hinsichtlich Steuerpolitik Handlungsbedarf hatte, ist ein Blick auf die Statistik über die Entwicklung der Steuerzahler mit einem steuerbaren Einkommen von über CHF 113'000 sehr aufschlussreich. 1973 hatte der Kanton Luzern in dieser Kategorie 8.8 % Steuerzahler, welche 75 % der Steuern finanzierten. Um 2000 herum waren es noch 5.71 %, welche knapp 52 % der Steuern bezahlten. Anders bspw. im Kanton Zug, dort stieg die Zahl dieser Personen von 12.37 % auf 15.13 %. Noch viel dramatischer in Schwyz, nämlich von 7.97 % auf 14.24 %. Dem Kanton Luzern sind also über all die Jahre die guten Steuerzahler zunehmend abhanden gekommen mit dem Ergebnis, dass die tieferen Einkommen eine höhere Steuerlast zu tragen hatten. Zum Glück kann seit 2006 eine Trendumkehr beobachtet werden.

 

Dass die Fraktionen von SP und Grüne ihre helle Freude am Schreiben der Fraktionspräsidenten haben, ist völlig klar. Sie beantworten aber die Frage nicht, wie sie das Finanzhaushaltsgesetz einhalten wollen. Korrekterweise müssten sie hier wohl aktiv werden.

Interessant ist auch, dass Fraktionspräsidenten der SVP den Brief unterzeichnet haben. Dies deshalb, wo doch gerade die SVP im Kanton Luzern mit ihren neusten finanzpolitischen Vorstellungen noch sehr viel massiver bei den Ausgaben kürzen möchte.

Wir bei der CVP haben die Aufgabe, uns mit den anderen Kantonalparteien bzw. CVP-Fraktionen zu verständigen und zu schauen, dass die legitimen Interessen aller Beteiligten, also auch der Luzerner, irgendwie unter einen Hut gebracht werden können. Und dabei wollen wir die Gelegenheit nutzen, und die Frage klären, wieweit eine gemeinsame Steuerpolitik gemacht werden kann, um die offenbar gemeinsamen Aufgaben auch finanzieren zu können.

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