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Sekundarschule: Alles bleibt beim Alten!

Gestern titelte die NLZ „Parlament schafft neues Modell“. Der Titel nimmt Bezug auf die Debatte im Kantonsrat über die Ausgestaltung der Oberstufe (sog. Sekstufe I). Heute gibt es vier Niveaus auf der Oberstufe: A (für Leistungsstarke), B (für Gute), C (ehemalige Realschule) und D (früher Werkschüler).

Für die nachfolgende Beschreibung habe ich auf die sehr gute Vorarbeit der NLZ zurückgegriffen. Also, diese vier Niveas können in unterschiedlichen Modellen organisiert werden. Typengetrennt: für jedes Niveau wird eine eigene Klasse geführt. Kooperativ: es werden mindestens zwei Stammklassen geführt (A/B und C/D) geführt, die Schüler besuchen in einzelnen Fächer Leistungskurse. Integriert: Alle Schüler eines Jahrganges werden in derselben Klasse unterrichtet und besuch in einzelnen Fächern unterschiedliche Niveaugruppen.

Der Regierungsrat legte in Planungsbericht dar, dass er die die drei Niveaus auf zwei reduzieren möchte. Dagegen regte sich im Parlament Widerstand. Die grosse Mehrheit des Parlamentes wollte am Status Quo festhalten. Mehr noch, das Parlament überwies eine Bemerkung (bei einem Planungsbericht kann das Parlament nur mit Bemerkungen materiell Einfluss nehmen), dass auch altersgemischtes Modell soll möglich sein.

Darum war die NLZ der Meinung, die Sekundarschule werde varientenreicher. Das ist meines Erachtens falsch: Das Interpretation wäre richtig, wenn es keine Schlussabstimmung gegeben hätte. In eben dieser Schlussabstimmung nahm eine Mehrheit des Rates den Planungsbericht nämlich ablehnend zur Kenntnis. Das bedeutet meines Erachtens, dass auch die Bemerkung ablehnend zur Kenntnis genommen wurde und keine Bedeutung hat.

Zusammengefasst: Die Arbeit des Bildungsdepartementes und die Beratungen im Rat waren für die Katz. Alles bleibt beim Alten.

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"Sekundarschule: Alles bleibt beim Alten!"
 
Adrian Bühler

Donnerstag, 05-11-09 11:33

Korrigendum: Ich habe mich mit der NLZ telefonisch ausgetauscht. Die NLZ hat sich in der Zwischenzeit beim juristischen Gewissen der Regierung erkundigt. Juristisch ist es also so: Eine Bemerkung zu einem Planungsbericht wird überwiesen, auch wenn der Planungsbericht in der Schlussabstimmung ablehnend zur Kenntnis genommen wird.

Die NLZ hat recht, ich bin im unrecht! Wieder etwas gelernt!
 
 

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