Für eine kluge Sozialpolitik

Mit wenig überzeugenden Argumenten bekämpft die FDP das „Gesetz über die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Der gesellschaftliche Zusammenhalt lasse sich nicht verordnen. Ja, wer behauptet dies denn? Nur die FDP selber! Bei diesem Gesetz geht es gar nicht um eine Verordnung von etwas Unmöglichem, sondern um einen sinnvollen Auftrag an den Kanton Luzern. Er soll nämlich seinen Anteil dazu beitragen, dass die Chancengerechtigkeit und die Integration in unserer Gesellschaft gefördert werden.

Die Förderung von erwünschtem Verhalten ist keine Besonderheit der Sozialpolitik. Der Fördergedanke ist breit akzeptiert und in vielen Gesetzen verankert. Beispiele? Der Kanton Luzern kennt eine gesetzliche Tourismusförderung – mit diesem Gesetz wird ein Tourismus gefördert, der „die natürlichen Lebensgrundlagen, Natur, Landschaft und Ortsbilder“ schont. Oder dann gibt es ein kantonales Kulturförderungsgesetz. Dieses fördert „das kulturelle Leben zu Stadt und zu Land“. Und nun soll mit dem von der CVP geprägten neuen Gesetz „der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.“ Eine Utopie? Nein, denn das Gesetz orientiert sich am Machbaren. Es unterstützt eine kluge Sozialpolitik, die rechtzeitig unterstützt, koordiniert und fördert, anstatt mit der Giesskanne zu schütten.

Die Gegner dieses sinnvollen Gesetzes verabschieden sich (vermutlich im Vorwahlfieber) aus der Sozialpolitik. Schade, denn kluge Sozialpolitik sorgt lieber vor, als im Nachhinein zu reparieren, was aus Nachlässigkeit und Unachtsamkeit beschädigt wurde. Darum stimme ich am 13. Juni aus Überzeugung Ja zum „Gesetz über die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“.


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